Erste Hilfe Ausbildung
Um sicherzustellen, dass bei einem Unfall Erste Hilfe geleistet werden kann, ist der Arbeitgeber verpflichtet, betriebliche Ersthelferinnen und Ersthelfer ausbilden zu lassen.
Die Schulung von betrieblichen Ersthelferinnen und Ersthelfern wird von der jeweiligen Berufsgenossenschaften oder den Unfallkassen bezahlt (DGUV Vorschrift 1).
Um eine optimale Erste Hilfe Ausbildung für Ihren Betrieb und Ihre Mitarbeiter zu gewährleisten, wird der Erste Hilfe Kurs dem Schwerpunkt Ihres Betriebs angepasst.
Ab einer Teilnehmerzahl von 12 Personen führen wir alle Erste Hilfe Seminare auch in Ihrem Betrieb durch, sollten Sie weniger Teilnehmer haben, sind selbstverständlich Differenzzahlungen möglich. Mehr dazu finden Sie in unserer AGB.
Anmeldungen und Abrechnungen bei den Berufsgenossenschaften übernehmen wir gern für Sie.
Selbstverständlich sind die Kurse im Bereich Erste Hilfe auch für den Erwerb des Führerscheins zugelassen.
Interesse, aber der richtige Termin ist nicht dabei?
Kontaktieren Sie uns, wir bieten für Firmen und größere Gruppen auch gern individuelle Termine nach Absprache an.